Anwohner der Böhler Landstraße fordern ihr Recht

30. September 2014, hjr

„Der Zustand der Böhler Landstraße ist für ein Kurbad, was wir sind, eine Blamage.“ Das sagte Hermann Löhmann, Anwohner und Grundstücksinhaber, in einer kurzfristig anberaumten Sitzung von ebenfalls Betroffenen im Olsdorfer Krug. Zwecks Beratung, welche Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger zur Wahrnehmung ihrer Rechte zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und Schäden durch marode Straßen haben, war Fachanwalt Jens-Uwe Kannieß aus Meldorf von ihm eingeladen worden.

Seit Jahren verschlechtert sich der Zustand der Böhler Landstraße. Die Sanierung der Kreisstraße ist schon lange beabsichtigt. Im Haushaltsplan der Gemeinde sind die Mittel seit Jahren bereit gestellt. Man war bisher davon ausgegangen, dass spätestens in diesem Jahr die Sanierungsmaßnahme in Angriff genommen werde. Deswegen war 2012/13 auch die Trinkwasserleitung als scheinbar zeitlich sinnvolle Maßnahme erneuert worden. Die durch die Arbeiten bedingten Kopflöcher sind zugeschüttet und die Flächen aus Gründen der Kostenersparnis aber nur provisorisch mit Pflastersteinen wieder hergestellt worden. Die Fahrbahn zeigt neben den allgemeinen Schäden seitdem zusätzlich erhebliche Unebenheiten. Die Sanierung ist dringend geboten.

JB-2014:Anwohner der Böhler Landstrasse- Anhörung

Anwohner beklagen nun zum gestiegenen Lärmpegel Vibrationen. Gläser im Schrank klirren je nach Geschwindigkeit und Art der Fahrzeuge, und an den Fassaden zeigen sich sichtbar Risse. Deswegen hatten fünf benachbarte Anwohner im Juli eine Mängelanzeige an den Kreis Nordfriesland gerichtet und dazu aufgefordert, die Mängel auf Dauer fachgerecht und kurzfristig zu beheben. Nach nur etwas mehr als zwei Wochen kam Antwort von der Niederlassung Flensburg des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, an die das Schreiben zuständigkeitshalber weiter geleitet worden war. Die Tatsache von Fahrbahndeckenschäden und möglichen Gebäudeerschütterungen wird nicht abgestritten. Es wird auch begründet, dass die Oberflächen der Bereiche der Leitungsverlegungen wegen der aktuell betriebenen Entwurfsplanung zum angedachten Vollausbau mit Umgestaltung des Straßenquerschnitts nicht endfertiggestellt worden sind. Das Zukommen einer Nachricht über die geplanten Maßnahmen und den möglichen Zeitraum wurde zugesagt, wenn ein weiterer Gesprächstermin zum Thema „Vollausbau“ – im September beabsichtigt – stattgefunden habe. Im Schreiben heißt es dann: „Hinsichtlich der von Ihnen geforderten Beweissicherung zu möglichen bzw. noch zu erwartenden Schäden, obliegt Ihnen das Verfahren, auch hinsichtlich geforderter Ersatzansprüche.“

Jens-Uwe Kannieß informierte den inzwischen auf vierzehn angestiegenen Kreis der betroffenen Anlieger hinsichtlich der rechtlichen Tatsache, ihre Interessen über die gesetzlichen Grundlagen des emissionsrechtlichen Abwehrrechtes wahr zu nehmen, das hier zur Vermeidung weiterer Schäden Anwendung finden kann. Da eine zeitnahe Verwirklichung der Baumaßnahme nicht erwartbar ist, empfahl er das dringend. Einstimmig beauftragten ihn die Anwesenden, stellvertretend für sie ein entsprechendes Schreiben an die Verantwortlichen zu verfassen und abzusenden. Die verantwortlichen Stellen sollen darin zur Vermeidung weiterer Schäden aufgefordert werden, dringend eine Beseitigung der Mängel vorzunehmen. Die Versammlung hoffte, dass das in ihrem Sinne hilfreich ist und auch die Sanierung trotz fehlender Finanzmittel vorantreiben kann.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h war unter anderen ein Vorschlag. Inwieweit sie selber einen oder mehr Sachverständige heranziehen und auch Vibrationsmessungen durchführen lassen wollen, wird demnächst erörtert. Auf jeden Fall aber möchte man weitere Anwohner zur Unterstützung gewinnen. Darum wird man sich demnächst bemühen. Hermann Löhmann fasste das für alle so zusammen: „Für den Einzelnen ist es schwer. Wir können nur zusammen etwas erreichen.“

Wer sich informieren oder beteiligen möchte: Tel. 47 46 280 oder loehmann.immobilien@t-online.de